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Ein grosser Schritt Richtung «ein neues Stück Stadt»

Der Krienser Einwohnerrat hat an seiner Sitzung dem Bebauungsplan und der Teilzonenplanänderung für das Bellareal in zweiter Lesung einstimmig zugestimmt. Er hat damit die baurechtlichen Voraussetzungen ein weiteres Stück konkretisiert, unter denen auf dem Areal der ehemaligen Bell-Maschinenfabrik im Zentrum von Kriens eine neue Überbauung mit Wohn- und Gewerbeflächen entstehen soll.

Dieses «Stück neue Stadt» wurde in einem langen Prozess unter Einbezug der Bevölkerung entwickelt. Es geht zurück auf den Entscheid der letzten Grundeigentümerschaft (die österreichische Andritz Hydro) im Jahr 2015, die Produktion von Wasserturbinen an diesem Standort einzustellen. Die neuen Besitzer (die gemeinnützige Wohnbaugesellschaft Logis Suisse) wollen das Areal als neuen Teil des Krienser Stadtzentrums weiterentwickeln und dabei dem wichtigen, wirtschaftshistorischen Stellenwert der ehemaligen Bell Maschinenfabrik die Reverenz erweisen. Die Logis Suisse wird zwei Drittel der Nutzfläche zusammen mit lokalen und regionalen Wohnbaugenossenschaften als bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum nutzen. Auf dem Rest wird die Generalunternehmerin Steiner AG Projekte für Dritte entwickeln und umsetzen.

Wie aus einem heute geschlossenen Industrieareal ein qualitativ hochwertiges Wohn- und Gewerbegebiet werden könnte, werden Planungsteams in den kommenden Jahren festlegen. Der Einwohnerrat hatte sich mit den baurechtlichen Vorgaben zu befassen, die in diesem Gebiet dereinst gelten sollen. Dabei hatte das Parlament in zwei Lesungen über einen Bebauungsplan sowie ein Bau- und Zonenreglement zu befinden. Beide Dokumente legen verbindlich den Rahmen fest, wie das Stück Stadt dereinst genutzt werden soll.

Der Stadtrat unterbreitete dem Einwohnerrat das Geschäft nun in einer zweiten Lesung. Dabei sind die bei der ersten Lesung im März 2023 vorgebrachten Bemerkungen und Wünsche in die Projektunterlagen eingebarbeitet worden. Die wesentlichen Änderungen:

  • Erhöhung des Anteils an Gewerbeflächen
  • Erhöhung der Anzahl Parkplätze
  • Aufnahme der Maximierung der Stromproduktion auf den Dächern.

Der Einwohnerrat hat zuden beschlossen, die Gewerbefläche gemäss Antrag Stadtrat aus der 1. Lesung auf 20 % (16’000 m2) festzulegen. Damit wurde auch eine entsprechende Änderungen in den Art. 9 und 10 der Sonderbauvorschriften beschlossen.

Platz für Strassenraumgestaltung

Ebenfalls berücksichtigt wurde das Anliegen einer in der Zwischenzeit eingereichten Motion von Bruno Amrhein (glp). Er hatte eine Anpassung der Baulinien gefordert, um bei der Gestaltung des Strassenraums zwischen dem Bell-Areal und den Bauten des Schappe Kulturquadrat die nötige Flexibilität zu erhalten. Mit den von den Grundeigentümern vorgenommenen Anpassung könnte der Flaschenhals an dieser Stelle entschärft und dereinst Autospuren, Velospuren und zumindest in Richtung Stadtzentrum Kriens auch eine Busspur realisiert werden.

Kein Kauf des Bellplatzes

Ebenfalls geändert wurde der Plan der Stadt, den Bellplatz (der markante Eingangsplatz zum neuen Stadtteil) zu kaufen. Der Einwohnerrat hatte sich bei der ersten Lesung gegen diesen Plan ausgesprochen. Diesen Entscheid hat der Stadtrat entgegengenommen. Nun soll der gesamte Ertrag aus der Mehrwertabschöpfung von rund 8 Mio. Franken in den entsprechenden Fond der Stadt fliessen.

Der weitere Weg

Mit der Zustimmung zu Bebauungsplan und Teilzonenplanänderung wies der Einwohnerrat auch die letzten, noch offenen Einsprachen ab. Den Eisprechenden steht die Möglichkeit zu einem Weiterzug offen. Nach Ablauf dieser Fristen wird das Geschäft dem Regierungsrat unterbreitet und muss von diesem abschliessend genehmigt werden.

Das Kurzprotokoll der Sitzung

Der Vergleich: heute und morgen: